Einwanderung, Asyl, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Das Ausländerrecht ist ein weites Feld, das die Verfahren für Reisen ins Ausland, die Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im Ausland, die Gründung eines Unternehmens, den Aufenthalt im Ausland, Eheschließungen, Verfahren der Familienzusammenführung und viele andere Fragen umfasst.
* EinwanderungDie jüngste Regelung zur Zuwanderung in Deutschland ist die "Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung", die nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. August 2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung hat Deutschland die Zuwanderung insbesondere in den Bereichen "IT-Spezialisten, LKW-Fahrer, Erzieherinnen und Erzieher, Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger", die als die am stärksten nachgefragten Berufsgruppen für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen gelten, erleichtert und den Weg für den Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in kurzer Zeit geebnet.
* AsylrechtDeutschland ist, wie alle anderen entwickelten Volkswirtschaften, eines der führenden Länder bei der Aufnahme von Asylbewerbern. Die Prüfung und positive Entscheidung eines Asylantrags ist nur möglich, wenn die internationalen Konventionen und die Gesetze, die das Asyl- und Aufenthaltsverfahren regeln, eingehalten werden. Die Durchführung dieses Verfahrens erfordert professionelle juristische Unterstützung.
* Aufenthalts- und ArbeitsgenehmigungDie Einreise nach Deutschland aus unterschiedlichen Gründen ist häufig mit Schwierigkeiten bei der Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verbunden. Ohne eine legale Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist es nicht möglich, in Deutschland legal zu arbeiten, und wer sich anders verhält, riskiert häufig die Ausweisung und ein Einreiseverbot für bestimmte Zeiträume in die Schengen-Staaten. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, die aus unterschiedlichen Gründen auftreten können, ist eine professionelle Rechtsberatung unerlässlich und äußerst wichtig.
Nach Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, den Ehegatten und die Kinder im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zu holen.
Wie man sieht, ist das Ausländerrecht ein weites Feld, das die Reise ins Ausland, die Erlangung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Ausland, die Gründung eines Unternehmens, den Aufenthalt im Ausland, die Eheschließung, das Verfahren der Familienzusammenführung und vieles mehr umfasst. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen können im Laufe der Zeit sehr komplex werden. Unsere Kanzlei verfügt über ein auf Einwanderungsrecht spezialisiertes Team, das Ihnen hilft, diesen Prozess so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.