Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile:

Damit im Ausland ergangene Gerichtsurteile und Schiedssprüche in der Türkei gültig sind, muss das türkische Gericht das Urteil anerkennen und eine Vollstreckbarkeitserklärung ausstellen. Insbesondere für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige können in Deutschland ergangene Gerichtsurteile in Scheidungs-, Erbschafts-, Sorgerechts-, Handels-, Nachlass- und ähnlichen Angelegenheiten nur auf diesem Wege in der Türkei Gültigkeit erlangen. Ein ähnliches Verfahren gilt für im Ausland ergangene Schiedssprüche. Dieses Verfahren, auf das sich unsere Kanzlei besonders spezialisiert hat, beruht auf den Grundsätzen der internationalen Zusammenarbeit und Rechtshilfe und umfasst verschiedene gerichtliche Verfahren.

Unsere Dienstleistungen:

Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile: Wir bieten Unterstützung bei der Anerkennung von Gerichtsurteilen, die in verschiedenen Ländern im Rahmen des türkischen Rechts ergangen sind.

Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile: Wir führen die notwendigen Verfahren zur Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils in der Türkei durch. Wir sorgen für die effektive Umsetzung des Gerichtsurteils, indem wir die notwendigen Schritte im Vollstreckungsverfahren einleiten.